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Was bisher geschah

Im neuen Zonenplan für die fusionierte Stadt Rapperswil-Jona sollte 2009 der gesamte Meienberg-Hangfuss eingezont werden. Mit ihrer Einsprache hat die IG Freiraum Meienberg einen Zwischenhalt erwirkt und verhindern können, dass am Fuss des Meienbergs ein Domino der Zersiedlung starten konnte. Als Reaktion hat die IG Freiraum Meienberg eine ausführliche Dokumentation mit Argumenten gegen diese Fehlplanung zusammengestellt. Der Argumentationsleitfaden (PDF) steht hier zum Download bereit.

                                        

Im Rahmen der Zonenplanrevision 2009 verhinderten Einsprachen, dass am Fuss des Meienbergs ein Domino der Zersiedelung starten konnte.

2011 kann die IG ein völlig überdimensioniertes Bauvorhaben in der Vogelau, zwischen dem Stadtbach und dem Bahndamm, abwenden. Dort ist inzwischen ein massvolles Projekt realisiert worden – ohne Einsprachen.

2012 findet ein Runder Tisch mit Vertretern des Stadtrats, der IG Freiraum Meienberg, den betroffenen Grundeigentümern am Meienberg und dem kantonalen Planungsamt statt, um Wege für eine umfassende Planung am Meienberg zu suchen. Dabei kann erreicht werden, dass Stadtrat und Kanton bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK ein Gutachten zu den offenen Planungsfragen am Meienberg erwirken.


2013 besuchte die ENHK den Meienberg und würdigt ihn in ihrem differenzierten Gutachten als wertvolle und weiträumige Kulturlandschaft mit verschiedenen Denkmalobjekten von hoher Bedeutung.

Die IG Freiraum Meienberg hat in einem Grundsatzpapier die wichtigsten Erkenntnisse des Gutachtens zusammengefasst und einen Massnahmenkatalog erarbeitet.

2015 hat die IG in einer breit abgestützten Sammeleinsprache den Überbauungsplan Meienhalde angefochten. Sie verlangt, dass die Stadt die nationalen Schutzvorschriften zum Erhalt des grössten zusammenhängenden Ortsbildes von Rapperswil-Jona umsetzt. Die geplanten Bauten verstossen gegen die rechtsverbindliche Empfehlung der ENHK, wonach neue Bauprojekte „die Hangfusslinie des Meienbergs nicht überschreiten dürfen“.

 

Im Dezember 2017 ziehen die Bauherren den Überbauungsplan Meienhalde fürs erste zurück.

Im März 2018 findet im Rechtsverfahren gegen den 2017 aufgelegten Teilzonenplan Dornacher ein Augenschein mit der Ortsgemeinde, dem Bauvorsteher und den Einsprechenden statt. Die Einsprechenden weisen darauf hin, dass

  • die mit einem nationalen Gütesiegel versehene weiträumige Innere Landschaft eine Gesamtplanung erfordert und nicht Parzelle um Parzelle verbaut werden darf

  • die Stadt alternative Lösungswege gehen (Sistierung, Planungszone, Landabtausch, Auszonung usw.) und somit eine bessere Planung erlangen kann

  • die Stadt aufrichtig und sachlich korrekt informieren muss, damit die demokratische Entscheidungsbildung hinsichtlich einer allfälligen Abstimmung über diese Umzonungsvorlage gewährleistet ist

 

Der Ball liegt aktuell bei der Stadt. Sie kann im Rahmen der aktuellen Gesamtüberarbeitung des kommunalen Richt- und Zonenplans die Bevölkerung in eine weitsichtige einvernehmliche Lösungsfindung einbinden und somit Planungssicherheit erlangen.

 

Im April 2018 wird an der Meienhalde dasselbe Projekt mit minimalen Änderungen nun als Baugesuch nach Regelbauweise erneut aufgelegt. Da wiederum jegliche Berücksichtigung der ENHK-Empfehlungen fehlt, wird eine Sammeleinsprache gegen das unrechtmässige Bauprojekt eingereicht.

Die Solidaritätserklärung für eine weitsichtige Planung am Meienberg und gegen das Baugesuch an der Meienhalde zeigt den grossen Widerstand in der Bevölkerung. Über 50 Personen aus dem ganzen Stadtgebiet, die Ortsparteien der GLP, SP und UGS und wichtige Fachvereine wie Pronatura SG, WWF SG und der Heimatschutz SG-AI haben die Solidaritätserklärung unterzeichnet und dem Stadtrat zugesandt.

In seiner Antwort vom Juli 2018 schreibt der Stadtrat, dass er „im Moment keinen Anlass sieht, das laufende Baubewilligungsverfahren der Mehrfamilienhäuser Meienhalde durch eine raumplanerische Grundsatzdiskussion am Meienberg in Frage zu stellen oder sogar zu stoppen“.

Im Oktober 2018 weist der Stadtrat die Einsprachen gegen das Baugesuch Meienhalde ab. Damit beginnt der Weg durch die Instanzen. Die Einsprechenden reichen Rekurs beim kantonalen Baudepartement und später beim Verwaltungsgericht ein. Nachdem auch dieser Rekurs abgewiesen wurde, haben die Einsprechenden am 20. November 2020 Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht. Es soll endlich Klarheit schaffen, ob die ENHK-Empfehlungen so missachtet werden dürfen, wie dies die kommunalen und kantonalen Instanzen bisher gemacht haben.

Am 7. Januar 2022 hat das Bundesgericht unsere Beschwerde abgewiesen. Dieser Entscheid liegt nicht auf der Linie der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Tragweite von Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK), auf welches wir unsere Beschwerde gegen die Baubewilligung gestützt haben.

Fazit:

Das Engagement für den Erhalt der kulturhistorisch wertvollen Erholungslandschaft Meienberg geht weiter. Aktuell laufen die Arbeiten für die kommunale Richt- und Zonenplanrevision. In diesem Rahmen muss die künftige Nutzung der weiteren Parzellen am Hangfuss des Meienbergs neu geklärt werden. Mit seinem Entscheid hat das Bundesgericht die Schutzanliegen des ISOS und des ENHK-Gutachtens bezüglich der anderen Parzellen am Dornacher nicht in Frage gestellt. Diese Schutzanliegen bleiben unabhängig vom Entscheid für den neuen Zonenplan massgebend. Die IG Freiraum Meienberg wird sich in der laufenden Überarbeitung der Nutzungsplanung engagieren, damit auch künftige Generationen diese Landschaftsoase geniessen können. 

AnkerAnliegen
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