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Gutachten zur Frage der Entschädigung im Dornacher

Bei einer Auszonung der Ortsgemeinde Parzelle im Dornacher besteht keine Entschädigungspflicht. Das Grundstück ist nicht baureif. Für eine Überbauung wären umfangreiche Änderungen der kommunalen Planungsgrundlagen (Zonenplan, Sondernutzungsplan, Erschliessungsmassnahmen) notwendig, welche die Ortsgemeinde nicht aus eigener Kraft vollbringen kann.

 

Falls die Ortsgemeinde beantragt, dass die Stadt das Grundstück für öffentliche Bauten kauft (sogenannter Heimschlag), dann muss nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nur der Restwert als Landwirtschaftsland vergütet werden. Dieser Wert ist sehr gering: ca. 10.-/m2. Der Wertverlust durch die 1997 vorgenommene Umzonung  in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist längstens verjährt.

Lesen Sie hier das vollständige Gutachten.

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